Über den Button gelangen Sie zur internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Die interne Meldestelle dient dazu, Verstöße z. B. aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oder die strafbewährt sind, zu melden und vor Repressalien geschützt zu sein.
Als sachlichen Anwendungsbereich haben wir § 2 HinSchG festgelegt.