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Fragen und Antworten

Sie haben eine Frage zu Ihrem Mietvertrag, zu baulichen Veränderungen in Ihrer Wohnung, zur Betriebskostenabrechnung oder zu anderen Themen? Hier finden Sie die Antwort auf Ihre Frage! Falls Sie noch weitere Informationen benötigen, erreichen Sie die zuständigen Ansprechpartner*innen.

TV - Versorgung ab 01.07.2024

Die Umlage für den TV-Empfang über die Betriebskostenabrechnung hat die Bundesregierung mit einer Änderung im Telekommunikationsgesetz mit Wirkung zum 01.07.2024 abgeschafft. 

Deshalb muss die BML aufgrund der gesetzlichen Vorgaben die bestehenden TV-Versorgungsverträge mit dem Netzanbieter kündigen. 

Ab 01.07.2024 wird ihre gewohnte TV-Versorgung automatisch beendet.

Aktuell verhandeln wir mit Telekommunikationsanbietern, um zukunftsorientierte und für alle Mieterinnen und Mieter bezahlbare Alternativen zu finden. Der Anbieter wird sich nach Abschluss der Verhandlungen direkt bei Ihnen melden und Ihnen Angebote für die weitere Einzelversorgung unterbreiten. Alternativ können Sie selbst mit einem TV-Anbieter einen Einzelversorgungsvertrag abschließen.

 

Der Preis für die TV-Versorgung hängt von Ihrem neuen TV-Anbieter ab. 

Alle Mieterinnen und Mieter, sowohl von der BML, als auch von fremdverwalteten Wohnungen, sofern bei Ihnen bisher in der Betriebskostenabrechnung die TV-Versorgung abgerechnet wurde. Dies ist in Ihrer letzten Betriebskostenabrechnung ersichtlich. 

Nein. Da die TV-Versorgung vertraglich zwischen dem TV-Netzbetreiber und Ihrem Vermieter abgeschlossen wurde, müssen Sie nicht kündigen. Ihre bisherige TV-Versorgung endet automatisch zum 30.06.2024. 

Ja, die Umstellung betrifft auch Sie. Um Ihr gebuchtes HD-Paket weiterhin vollumfänglich nutzen zu können, ist ein TV-Einzelnutzer-Vertrag mit dem in Ihrem Haus zuständigen Telekommunikationsanbieter Voraussetzung. Ohne TV-Einzelnutzer-Vertrag wird die Fernsehversorgung eingestellt und Sie können die gebuchten HD-Pakete nicht mehr empfangen.

Ohne eigenen TV-Einzelversorgungsvertrag wird der Fernsehempfang zum 30.06.2024 eingestellt. Sie können ab diesem Zeitpunkt kein Fernsehen mehr schauen.

Folgende Alternativen zum bisherigen TV-Empfang können Sie nutzen:

IPTV: Fernsehempfang per Internet oder Streamingdienst

DVB-T2 HD: Fernsehen über Antenne 

Eine private SAT-Anlage müssen Sie schriftlich bei der Baugesellschaft München-Land GmbH beantragen und darf erst nach erfolgter Genehmigung montiert werden. 

Bitte geben Sie bei einer Beantragung die folgenden Angaben im Schriftverkehr an: Name, Anschrift,  Mietvertragsnummer (finden Sie in Ihrem Mietvertrag),  Wohnungsnummer (diese befindet sich am Türstock der Wohnungseingangstür).

Die Abrechnung Ihrer TV-Versorgung erfolgt bis zum 30.06.2024 über die Betriebskostenabrechnung Ihrer Wohnung. 

Ab 01.07.2024 steht Ihnen frei einen eigenen Einzelversorgungsvertrag mit einem Anbieter abzuschließen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt vom Anbieter mit Ihnen. Wenn Sie keinen Einzelversorgungsvertrag abschließen, dann haben Sie keinen TV-Empfang mehr, aber auch keine Kosten hierfür.

Ab dem 01.07.2024 wenden Sie sich bei Störungen bitte nicht mehr an die BML, sondern direkt an Ihren TV-Versorger mit dem Sie einen Einzelversorgungsvertrag abgeschlossen haben. 

Glasfaserausbau

Wir können Ihr Interesse an einem schnellen Internetzugang nachvollziehen. Als kommunales Wohnungsunternehmen ist die BML bestrebt, beim Thema Glasfaserausbau eine zukunftsorientierte, einheitliche und auch bezahlbare Lösung für alle Mieterinnen und Mieter anzubieten.

Da es seine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter mit unterschiedlichen Angeboten am Markt gibt, haben wir uns entschlossen eine Ausschreibung mit einer spezialisierten Beratungsagentur durchzuführen. Aktuell befinden wir uns in Verhandlungen mit verschiedenen Netzbetreibern.

Unsere Ziele der Ausschreibungen sind neben der Versorgung aller Liegenschaften und der Bezahlbarkeit des Anschlusses für alle Mieterinnen und Mieter, die dauerhafte und verlässliche Versorgung mit einer hohen Bandbreite, sowie der diskriminierungsfreie Zugang für andere Anbieter (sog. "Open Access"). Mit Open Access soll möglich sein, dass Sie auch zukünftig Ihren Internetanbieter frei wählen können. 

Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir aus den genannten Gründen einem Einzelanschluss mit Glasfaser derzeit nicht zustimmen können. 

 

Eine kurzfristige Lösung für einen Internetzugang mit stabilen und teilweise höheren Bandbreiten, könnte für Sie über die bereits bestehende Infrastruktur vorhanden sein. Informieren Sie sich bei bestehenden Vertragsverhältnissen bitte bei Ihrem Internetanbieter oder bei einem anderen Anbieter. 

Für den Fall, dass Sie einen Glasfaservertrag mit einem Netzbetreiber abgeschlossen haben, für den die notwendige Infrastruktur aktuell nicht gegeben ist, können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Zur weiteren Klärung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Netzbetreiber.

Nein. Die Baugesellschaft München-Land GmbH hat keine Glasfaseranbieter beauftragt. Bitte lassen Sie sich nicht auf Haustürgeschäfte ein.

Allgemein

Wir können leider keine Vormerkungen entgegennehmen. Die Vergabe der Mietwohnungen erfolgt ausschließlich über die Kommunalverwaltung (Gemeinde) oder bei öffentlich geförderten Wohnungen über das Landratsamt München. Sie können sich gerne auf den jeweiligen Websites der Kommunen über aktuelle Wohnungsangebote informieren. 

Fragen rund um den Mietvertrag

Den / die passende/n Ansprechpartner*in für Ihr Anliegen finden Sie hier.

Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten kontaktieren Sie bitte Frau Unger, Tel.: 089/45677-146 oder E-Mail: @email

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigung ist nur mit den Unterschriften aller Personen gültig, die den Mietvertrag unterzeichnet haben. Die schriftliche Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines jeden Monats bei Ihrem Vermieter eingegangen sein, damit diese dann für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird. Bitte senden Sie Ihre Kündigung postalisch. Bei älteren Mietverträgen wurde ggf. eine individuelle Kündigungsfrist vereinbart oder auch die damals gesetzlich gültigen ausformuliert, diese gelten in jenen Fällen. Bitte also im Zweifel einen Blick in den Mietvertrag werfen oder Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner*in kontaktieren. 

Bitte informieren Sie uns über Heirat, Tod des Mieters / der Mieterin, Namensänderungen und die Aufnahme weiterer Personen in Ihrer Wohnung. Und falls Sie einem Hund oder einer Katze ein neues Zuhause geben möchten - klären Sie dies bitte vorher mit uns ab. 

Bitte füllen Sie diesbezüglich den Antrag auf Untermietgenehmigung aus. Daraufhin werden wir diesen prüfen und Ihnen, wenn möglich, Ihre Untermietgenehmigung ausstellen.

Bitte wenden Sie sich an die für Ihre Wohnung zuständige Person in der Mietwohnungsabteilung. 

Haben Sie bereits versucht mit Ihren Nachbarn über die Ruhestörung / das störende Verhalten zu reden? Oftmals hilft schon ein persönliches Gespräch, da den Nachbarn ihr störendes Verhalten gar nicht bewusst ist.  

Anderenfalls übersenden Sie uns bitte Ihre schriftliche Beschwerde. Hierfür können Sie auch gerne das Lärmprotokoll verwenden. Dieses finden Sie unter „Service-Formulare“. Bitte versuchen Sie das Protokoll so detailliert wie möglich über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen zu führen und lassen es uns anschließend zukommen.   

Wir können leider keine Vormerkungen entgegennehmen. Die Vergabe unserer Mietwohnungen erfolgt ausschließlich über die Kommunalverwaltung (Gemeinde) oder bei öffentlich geförderten Wohnungen über das Landratsamt München. Sie können sich gerne auf den jeweiligen Websites der Kommunen über aktuelle Wohnungsangebote informieren. 

Betriebs- und Heizkostenabrechnung

Momentan arbeiten wir an der Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnung für das abgelaufene Jahr. Der Versand erfolgt voraussichtlich ab Sommer diesen Jahres. Wir bitten um Verständnis, dass keine gesonderten Abrechnungen erstellt werden können.   Falls Sie die Betriebs- und Heizkostenabrechnung für Ihre Einkommenssteuererklärung benötigen, können auch die Werte für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen aus der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung des Vorjahres angesetzt werden.  

Der Abrechnungszeitraum umfasst maximal zwölf Monate. Dieser ist meist identisch mit dem Kalenderjahr und gilt vom 01.01. bis zum 31.12. des Jahres.    Der Nutzungszeitraum umfasst die Zeit des Jahres, in der Sie die Wohnung angemietet haben. Bei Aus- bzw. Einzug im laufenden Abrechnungszeitraum werden die Kosten nur anteilig abgerechnet. 

Dies können Sie auf der ersten Seite Ihrer Betriebs- und Heizkostenabrechnung ersehen.  

Bei Erteilung eines Sepa-Mandates wird die Nachzahlung / das Guthaben, wie im unteren Teil auf der ersten Seite der Abrechnung, mit der nächsten Monatsmiete verrechnet.   Bei einem Dauerauftrag oder Überweisung der Miete müssen Sie die Verrechnung separat bei Ihrer Bank anweisen. 

Mögliche Ursachen sind: ungleiche Heizfläche, mehr oder weniger Personen im Haushalt, anderes Wärmeempfinden, andere Arbeitszeiten, andere Gewohnheiten (Dusche. Badewanne etc.), unterschiedliche Höhe der geleisteten Vorauszahlungen.

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. (§1 BetrKV) 

Durch die Nutzung einer Wohnung entstehen Kosten für z.B.:  

Müllabfuhr ,  Aufzugsanlage,   Sach- und Haftpflichtversicherung ,  Hausmeisterdienstleistung,  Wasserversorgung und -entsorgung,   Pflege der Außenanlagen ,  Hausreinigung,  Laufende öffentliche Lasten/Grundsteuer  

Zu den Heizkosten zählen die Kosten des Betriebs zentraler Heizungsanlagen und zentraler Warmwasserversorgungsanlagen wie z.B.:    

Brennstoffkosten ,  Stromkosten für die Heizung,  Wartungskosten ,  Kosten der Immissionsschutzmessung ,  Gerätekosten für Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler sowie Abrechnungsgebühren  

Unsere Hausmeister sorgen durch die Sicht- und Funktionskontrollen für Ordnung und Sauberkeit. Die Hausmeister sind in ihrer Einsatzzeit flexibel, daher kann es passieren, dass Sie ihren Hausmeister nicht immer zur selben Zeit antreffen. In jedem Hausflur sind die Kontaktdaten des Hausmeisters hinterlegt.  

Die Leistungen der jeweiligen Dienstleister wurden in den letzten Jahren neu geordnet und berechnet. Aufgrund der steigenden Lohnkosten kann es hier zu Kostensteigerungen kommen. Instandhaltungs- und Verwaltungskostenanteile sind in der Betriebskostenabrechnung nicht enthalten.

Kostenschwankungen sind nicht ungewöhnlich. Teilweise ist hier Ihr persönliches Nutzungs- und Verbrauchsverhalten entscheidend für das Ergebnis, also z.B. wie intensiv Sie in der Wohnung heizen oder wieviel Wasser Sie verbrauchen. Auch eine Verlängerung bzw. Verkürzung der Heizperioden (z.B. sehr lange und kalte Wintermonate) können sich hier erheblich auf den Verbrauch auswirken. Darüber hinaus spielen auch Preis- und Grundtariflohnentwicklungen, sowie staatliche Regelungen eine Rolle bei möglichen Kostenschwankungen. Bei den Stromkosten ist z. B. ein wesentlicher Faktor die Erhöhung der staatlichen Abgaben wie Energiesteuer und Netzentgelte, die in den Rechnungen aller Energieversorger einheitlich enthalten sind.    

Bei Auszug findet ggf. auch eine Änderung der Bankverbindung statt. Bei beendetem Mietverhältnis darf die Bankverbindung nicht mehr automatisch für Zahlungen verwendet werden.  Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung wird meistens erst im folgenden Jahr erstellt, daher kann es hier zu Schwierigkeiten bei der Verrechnung der Guthaben / Nachzahlungen führen.     

Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrem Ansprechpartner aus der Mietwohnungsverwaltung.

Eine entsprechende Ratenzahlungsvereinbarung ist mit Frau Unger zu treffen.  Tel.: 089/45677-146 oder E-Mail: a.unger@bml-online.de  

Auf Seite 2 der Abrechnung finden Sie alle Informationen hierzu.    „Sollten Sie Leistungen von Dritten (z.B. Landratsamt oder Bezirk Oberbayern) beziehen, bitten wir Sie, diese Abrechnung innerhalb von 4 Wochen nach Zugang dieses Schreibens bei der zuständigen Stelle vorzulegen.“   

Wie Sie bestimmt der Presse entnommen haben, dürfen ab Juli 2024 die Kosten für Antennenanlagen und für Kabelempfang nicht mehr über die Betriebskosten umgelegt werden und jeder Mieter erhält die Möglichkeit selbst einen Einzelvertrag z. B. beim örtlichen Kabelnetzbetreiber abzuschließen.

Im Moment können wir dazu noch keine konkreten Auskünfte erteilen, werden aber rechtzeitig mit Informationen auf Sie zukommen und bitten Sie bis dahin um Ihre Geduld.

Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Auf telefonische Bitte können wir leider keine neue Bankverbindung erfassen.  

Technische Fragen

Als wichtige Voraussetzung für die zügige Bearbeitung Ihrer Anliegen bitten wir um folgende Mindestangaben: 

Name, Anschrift,  Mietvertragsnummer (finden Sie in Ihrem Mietvertrag),  Wohnungsnummer (diese befindet sich am Türstock der Wohnungseingangstür) ,  Telefonnummer 

Anfragen an die Hausverwaltung sind postalisch oder vorzugsweise per E-Mail an @email zu richten. 

Der Baumbestand in der Wohnanlage wird einmal jährlich durch einen Sachverständigen überprüft. Notwendige Baumpflegemaßnahmen werden art- und habitusgerecht veranlasst. Es gelten die Regelungen zum Baumschutz Ihrer Gemeinde. Der Rückschnitt von Hecken und Büschen wird durch die Hausverwaltung veranlasst. 

Blumenkästen sind nur innenseitig an Balkonen aufgehängt gestattet und dürfen auch nicht auf Fensterbrettern außen angebracht oder aufgestellt werden. 

Türen mit Türschließern dürfen nicht aufgekeilt werden, der Schließmechanismus darf nicht außer Kraft gesetzt werden.  Die Einlagerung von Benzin und brennbaren Flüssigkeiten in Kellerabteilen oder Tiefgaragen und Wohnungen ist untersagt.  Flure, Treppenaufgänge und Kellergänge sind als Flucht- und Rettungswege freizuhalten.  Sperrmüll darf nicht in den allgemeinen Bereichen des Hauses abgestellt werden.  Nähere Informationen und Anforderungen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Feuerwehr.   

Anfrage für Lademöglichkeiten sind schriftlich an die Hausverwaltung zu stellen (bitte hierzu Mindestangaben Schriftwechsel beachten).

Handsender sind schriftlich mit den erforderlichen Mindestangaben zu beantragen. Ebenso ist der etwaige Verlust anzuzeigen. Hierzu sind das Formular Chip-Nachbestellung-Sperrung zu verwenden und die Mindestangaben Schriftwechsel zu beachten.

Die Anbringung von Markisen und Katzennetzen an Balkonen muss schriftlich beantragt und durch die Hausverwaltung genehmigt werden (bitte hierzu Mindestangaben Schriftwechsel zu beachten). 

Zur Vermeidung von Schädlingsbefall (z. B. Ratten, Mäuse, Ameisen) ist auf die Sauberkeit in den Müllhäusern zu achten.  Sperrmüll ist durch den Mieter selbst zu entsorgen (bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Gemeinde). 

Bei einem Fehlalarm oder einer Störung der Rauchwarnmelder (Gerät ‚piepst‘ grundlos) ist wie folgt vorzugehen: 

Zunächst ist zu prüfen, dass tatsächlich keine Brandquelle vorliegt. Im Brandfall ist umgehend die Feuerwehr zu verständigen. Falls der Alarm durch starke Wasserdampfentwicklung oder zu scharfes Anbraten ausgelöst wurde, ist der Raum gut zu lüften. Im Fall eines nachgewiesenen Fehlalarms eines Rauchwarnmelders (piepst ohne erkennbaren Grund über gewissen Zeitraum) ist dieser defekt. Hierzu ist wie nachstehend zu verfahren: Sollten Sie den Rauchwarnmelder selbst nicht abnehmen können, verständigen Sie bitte Ihren Hausmeister. Der abgenommene Rauchwarnmelder ist dann staubfrei in einem Plastikbeutel im Kühlschrank oder der Gefriertruhe sicher zwischenzulagern. (Der defekte Rauchwarnmelder ist deshalb so zwischenzulagern, weil der Warnton sonst einen unnötigen und kostenpflichtigen Feuerwehreinsatz verursachen könnte.)  Informieren Sie sich im Schaukasten in Ihrem Treppenhaus zur Rufnummer des zuständigen Dienstleisters für Rauchwarnmelder.  Verständigen Sie den Dienstleister und vereinbaren einen Termin zum Austausch des defekten Rauchwarnmelders. 

 

Bitte beachten Sie weiterhin die Informationen des zuständigen Dienstleisters für Rauchwarnmelder.   

Schäden in der Wohnung und am Gebäude sind unverzüglich dem Hausmeister zu melden. Dieser nimmt den Schaden auf, dafür ist das Formular Schadenmeldung der Hausverwaltung zu verwenden. Die Telefonnummer des Hausmeisters finden Sie im Schaukasten im Treppenhaus.  Sollte der Hausmeister bei akuten Schäden nicht erreichbar sein (z. B. nachts, am Wochenende, an Feiertagen), verständigen Sie bitte selbstständig eine der im Schaukasten aufgeführten Fachfirmen. In diesem Fall ist der Schaden am nächsten Werktag unverzüglich der Hausverwaltung schriftlich anzuzeigen (bitte hierzu Mindestangaben Schriftwechsel beachten).   

Dem Aushang im Schaukasten können Sie entnehmen: 

Ihren zuständigen Hausmeister mit Kontaktdaten  Notfallrufnummern  Kontaktdaten Handwerker / Dienstleister  Kontaktdaten Hausverwaltung  Aktuelle Informationen der Hausverwaltung bzw. von Dienstleistern (hierzu separate Aushänge beachten) 

Eine Schlüsselbestellung ist schriftlich durch eine der im Mietvertrag aufgeführten Personen oder einen Bevollmächtigten an die Hausverwaltung zu richten.   Hierbei sind folgende Mindestangaben erforderlich:   

Mietvertragsnummer (finden Sie in Ihrem Mietvertrag)  Wohnungsnummer (finden Sie an Ihrem Wohnungstürstock)  Name, Anschrift  Telefonnummer  Schlüssel-Nummer und, wenn möglich, Foto des Schlüssels  Gewünschte Anzahl der nachzumachenden Schlüssel  Grund der Schlüsselbestellung (zusätzlicher Schlüssel oder Schlüsselverlust) 

Die Nachbestellung von Schlüsseln über die BML ist kostenpflichtig. Briefkastenschlüssel können durch Mieter eigenständig nachgemacht werden.   

Offensichtliche Mängel oder Beschädigungen an Spielgeräten oder Gefahren auf Spielplätzen bitten wir direkt dem Hausmeister zu melden. 

Termine mit Handwerkern oder einer / einem Mitarbeiter*in unseres Hauses in Ihrer Wohnung werden vorab mit Ihnen vereinbart. Bei Verhinderung bitten wir darum, vereinbarte Termine rechtzeitig abzusagen.   

Auf Stellplätzen darf mit Ausnahme von einem Satz Räder oder Reifen aufgrund brandschutztechnischer Gründe nichts Weiteres gelagert werden. Weitere Informationen finden Sie hier

Im Treppenhaus darf nur eine Fußmatte vor der Wohnungseingangstüre platziert werden. Sämtliche Gegenstände wie Schuhe, Möbel oder Pflanzen dürfen nur im Mietbereich abgestellt werden.  Rollatoren und Kinderwägen werden, sofern sie nicht die Fluchtwege versperren, von der Hausverwaltung geduldet.   

Zur Prüfung benötigen wir bitte Ihren schriftlichen Antrag mit einer schriftlichen Zusammenstellung über das, was Sie in Ihrer Wohnung verändern möchten und wie Sie das tun möchten. Wir prüfen im Anschluss Ihren Antrag und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.  

Zu Ihrer Information finden Sie unter "Service" das Muster der Vereinbarung zur Installation einer Balkon-Photovoltaik-Anlage. Sollten Sie eine PV-Anlage auf Ihrem Balkon installieren wollen, nehmen Sie bitte zunächst mit der Technischen Mietwohnungsverwaltung Kontakt auf - gerne über das Kontaktformular